Das Kabinett der Landesregierung hatte nach erfolgter Auswertung der 2. Anhörung zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum IV am 6.11.2012 entschieden, dass für den Bürgerwindpark Eider in folgenden Gemeinden Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden:
Leider hat die Gemeinde Glüsing keine Flächen ausgewiesen bekommen. Bei der Gemeinde Süderdorf hat das Land leider die Fläche 2 nicht berücksichtigt. Für die Errichtung des Bürgerwindparks für das Amt Eider standen jetzt insgesamt ca. 156 ha für die Planung zur Verfügung. Die rechtsverbindliche Anerkennung der Eignungsflächen erfolgte dann am 17.12.2012 mit der Verkündigung im Amtsblatt des Landes Schleswig-Holstein.